Allgemeine Geschäftsbedingungen

Light & Sound Eventtechnik GbR

§1 Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlagen und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Light & Sound Eventtechnik GbR (nachfolgend Light & Sound genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Light & Sound zum Gegenstand haben.

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit.

§2 Angebot und Vertragsschluss

(a) Die Angebote von Light & Sound sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch Light & Sound bedürfen der Schriftform.

(b) Die Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. Light & Sound kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich annehmen.

§3 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Termin der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von Light & Sound (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von Light & Sound.

Auch wenn der Transport durch Light & Sound erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich.

Werden Mietgegenstände nach 12:00 abgeholt und vor 12:00 zurückgegeben, wird für den Abholungs- und Rückgabetag zusammen nur ein Tag berechnet.

Nicht zurückgebrachte Anlagen werden zu einem erhöhten Anfahrtsgeld abgeholt. Der Betrag richtet sich nach Weg und Aufwand, beträgt jedoch mindestens 30,00 EUR.

Bei unvollständiger Rückgabe wird der Mietvertrag für die ausstehenden oder unvollständigen Geräte bis zur vollständigen Rückgabe verlängert. Es gelten die regulären Preise laut Preisliste.

Kleinteile wie Haken, Adapterstecker, Klebebänder und Kabelbinder werden sofort als Verlust berechnet.

Entsteht Light & Sound eine Schadenersatzforderung oder ein Verdienstausfall, weil die nicht zurückgegebenen Geräte zu einem neuen Auftrag gemietet wurden, übernimmt der Vormieter die entstehenden Kosten.

Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

§4 Mietpreis

Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste in Verbindung mit der Zeit-Mengen-Staffelung.

Die Preise verstehen sich als Abholpreise ab Lager 30173 Hannover.

§5 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, erfolgen gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung.

Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist Light & Sound berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen.

Zusatzaufträge werden mit einem Nachtragsangebot zu den üblichen Preisen für Material und Stundenlöhne berechnet.

§6 Stornierung durch den Mieter

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Die Abstandsgebühr beträgt:

  • 25 % des vereinbarten Mietpreises bei Stornierung spätestens 30 Tage vor Mietbeginn
  • 50 % des vereinbarten Mietpreises bei Stornierung spätestens 10 Tage vor Mietbeginn
  • 80 % des vereinbarten Mietpreises bei Stornierung spätestens 3 Tage vor Mietbeginn

Der Mieter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko seiner Veranstaltung.

§7 Zahlung

(a) Die gesamte Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

(b) Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Light & Sound.

(c) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, sofern Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(d) Bei Zahlungsverzug werden Forderungen mit 4 % p.a. über dem Basiszinssatz (§247 BGB) verzinst.

§8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung

Light & Sound verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen.

Der Mieter hat die Geräte bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen und diese unverzüglich anzuzeigen.

Unterbleibt diese Anzeige, gelten die Geräte als mangelfrei übernommen.

Bei Mängeln kann Light & Sound nach eigener Wahl Austausch oder Reparatur durchführen.

Weitere Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§9 Schadenersatz

Schadenersatzansprüche gegen Light & Sound sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Light & Sound haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

Für Immissionsschäden (z. B. Hörschäden) wird keine Haftung übernommen.

§10 Haftungsausschluss zugunsten von Light & Sound

Der Mieter verpflichtet sich, entsprechende Haftungsausschlüsse auch in Verträgen mit Dritten zu vereinbaren.

Die Wahrung der GEMA-Rechte ist Aufgabe des Veranstalters.

§11 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und nur von fachkundigem Personal zu bedienen.

Der Mieter hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen.

Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte.

§12 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das Risiko von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände ausreichend zu versichern.

Auf Wunsch kann Light & Sound eine Versicherung gegen Berechnung der Kosten übernehmen.

§13 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

Bei Pfändung oder Beschlagnahme ist Light & Sound unverzüglich zu informieren.

§14 Kündigung des Vertrages

Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Light & Sound ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Mieters wesentlich verschlechtert.

§15 Rückgabe der Mietgegenstände

Die Rückgabe erfolgt nach terminlicher Absprache.

Die Geräte müssen vollständig, sauber und funktionsfähig zurückgegeben werden.

Bei verspäteter Rückgabe wird der vereinbarte Tagespreis weiter berechnet.

§16 Schriftform

Die Schriftform gilt auch durch Übermittlung per E-Mail als gewahrt.

§17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 30173 Hannover.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.